- Ein großer Teil der Arbeiter im Bereich der Wohnungsreinigung ist illegal angestellt. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen sich Steuern und scheuen bürokratische Hürden.
- Die Anmeldung einer Putzfrau können Sie schnell und einfach erledigen. Da Sie einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen können, entstehen Ihnen durch die Anmeldung kaum Mehrkosten.
- Treffen Sie möglichst schnell klare Vereinbarungen, welche Aufgaben Ihre Putzfrau für Sie erledigen soll.
Den Haushalt reinigen – diese Aufgabe gehört bei den wenigsten Menschen zur Lieblingsbeschäftigung. Kein Wunder also, dass mehr als jeder zehnte Haushalt in Deutschland eine Putzfrau beschäftigt.
In unserem umfassenden Ratgeber informieren wir Sie über sämtliche Faktoren, die Sie beachten sollten, wenn Sie eine Putzfrau einstellen. Sie erfahren, wie Sie eine geeignete Putzfrau finden und wie Sie sie anmelden können.
Wir erklären Ihnen, welche Arbeiten zumutbar sind und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Da die Schwarzarbeit in diesem Sektor ein großes Problem darstellt, berichten wir, welche Folgen die illegale Beschäftigung mit sich bringt.
1. Schwarzarbeit – ein verbreitetes Phänomen
Eindeutige Zahlen im Bereich der Schwarzarbeit zu finden, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Bei Umfragen wird jedoch deutlich, dass dies in manchen Sektoren weniger eng gesehen wird. Die Putzfrau bekommt Ihr Geld bar auf die Hand, es ist kein Papierkram nötig und alle Beteiligten sind glücklich.
So sieht es zumindest in der Theorie aus, wenn über die illegale Beschäftigung einer Putzkraft gesprochen wird. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln geht in einer aktuellen Schätzung aus dem Jahr 2017 davon aus, dass etwa drei Millionen Haushaltshilfen in Deutschland unter der Hand beschäftigt werden.
Teils geht die Entscheidung, eine Putzhilfe nicht anzumelden, von dem Arbeitgeber aus. In vielen Fällen ist die Anmeldung jedoch auch seitens der Raumpflegerin selbst nicht gewünscht. Wer neben dem ALG-II-Betrag etwas dazuverdienen möchte, muss sich an strikte Grenzen halten. Oberhalb von 100 Euro beginnt die Anrechnung des zusätzlichen Verdienstes.
Häufig ist das Argument zu hören, dass die Abgaben zu hoch seien und beide Seiten von der illegalen Beschäftigung profitieren. Dieses vordergründige Argument greift jedoch nur in dem Fall, in dem es nicht zu Problemen kommt, sofern der Nachteil der Allgemeinheit außer Acht gelassen wird.
Es gibt allerdings einige Probleme, die sich erst dann stellen, wenn nicht alles rund läuft. Wie erklären Sie Ihrer Versicherung, dass die Putzfrau eine teure Vase zerstört hat? Was passiert, wenn Sie einen Diebstahl anzeigen möchten, obwohl Sie offiziell niemanden beschäftigen? Noch schlimmer wird es, wenn sich Ihre Putzhilfe bei Ihnen zu Hause verletzt. Da Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, droht Ihnen als Arbeitgeber im Ernstfall die Übernahme sämtlicher Kosten.
Ein illegales Beschäftigungsverhältnis macht Sie zudem angreifbar, da jemand, der Ihnen nicht wohlgesonnen ist, Sie anzeigen kann. Um die Schwarzarbeit in Deutschland einzudämmen, drohen Ihnen in diesem Fall empfindliche Geldbußen.
Trotz all dieser Faktoren ist die Schwarzarbeit extrem verbreitet. Ein nicht zu unterschätzender Grund für das Phänomen liegt wohl auch in der geringen Wahrscheinlichkeit, dass die illegale Beschäftigung auffliegt. Diese liegt bei lediglich 0,1 %.
2. Die Anmeldung einer Putzfrau ist nicht schwer
Wenn Sie eine Reinigungskraft oder Haushälterin engagieren möchten, sollten Sie die monatliche Verdienstgrenze im Auge behalten. Liegt das Gehalt unter 450 Euro pro Monat, so zählt die Arbeit als Minijob. Da private Haushalte für eine übliche Putzstelle in der Regel deutlich weniger Geld ausgeben, sollen an dieser Stelle die Informationen zur Anmeldung eines Minijobs ausreichen.
Für die Anmeldung ist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See zuständig. Wenn Sie detaillierte Fragen haben, können Sie direkt mit den zuständigen Mitarbeitern in Kontakt treten.
Um eine Reinigungskraft im Privathaushalt anzumelden, müssen Sie lediglich ein einseitiges Formular ausfüllen. Diesen sog. Haushaltscheck finden Sie direkt auf der Website der Minijob-Zentrale. Dabei können Sie den Haushaltscheck entweder
- direkt online ausfüllen und ausdrucken
- oder per E-Mail, schriftlich oder telefonisch anfordern.
Beachten Sie, dass Sie die Anmeldung einer Haushaltsreinigung unmittelbar durchführen, um eventuelle Probleme zu vermeiden.
Damit Sie bei der Anmeldung nicht unnötig viel Zeit verlieren, sollten Sie folgende Daten zur Hand haben:
- Ihre Steuernummer
- Ihre Bankdaten
- Die Sozialversicherungsnummer Ihrer Raumpflegerin (Name, Geburtsdatum sowie Geburtsort genügen ebenfalls)
Insgesamt handelt es sich um ein einseitiges Formular, welches sich schnell und einfach ausfüllen lässt. Durch die Angabe Ihrer Bankverbindung ermöglichen Sie es der Minijob-Zentrale, die Beiträge der gesetzlichen Renten- und Kranken- sowie Unfallversicherung einzuziehen.
Die Zusatzkosten, mit denen Sie monatlich rechnen müssen, halten sich in Grenzen. Folgende Werte ergeben sich für Sie:
Bei dem maximalen Lohn von 450 Euro pro Monat erhöht sich Betrag für Sie um knapp 65 Euro. Stellt Ihnen Ihre Putzfrau lediglich 300 Euro im Monat in Rechnung, so belaufen sich die Zusatzkosten für die Anmeldung auf knapp 45 Euro. Bei einer Summe von 150 Euro, zahlen Sie etwa 25 Euro an Abgaben zusätzlich.
In etwa können Sie mit einem Aufschlag von 15 % kalkulieren. Wenn sich die Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, sinken die Beiträge noch einmal um 5 %.
Achtung: Sofern Sie jemanden zum Putzen oder für sonstige haushaltsnahe Tätigkeiten anstellen, der mehr als 450 Euro pro Monat verdient, müssen Sie die vollen Sozialversicherungsbeiträge übernehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie selbst nur für einen Teil der Einkünfte zahlen.
3. Die Vorteile der Anmeldung einer Haushaltshilfe
Der männliche Raumpfleger
Auch wenn die Leistungen im Reinigungssektor zum Großteil von Frauen erbracht werden, so steigt der Anteil der Männer stetig an. Laut Statistischem Bundesamt liegt die Männerquote im Reinigungsservice bei knapp einem Drittel. Allerdings gilt dies nur für angemeldete Beschäftigungsverhältnisse.
Neben den Kosten, die entstehen, wenn Sie eine Reinigungskraft legal einstellen, profitieren Sie jedoch auch von einer immensen Sicherheit. Sie müssen sich keine Sorgen machen, falls Ihrer Haushaltshilfe bei der Arbeit ein Missgeschick passiert. Bei Arbeitsunfällen springt die Unfallversicherung ein.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Teil der Lohnkosten von der Steuer abzusetzen. Konkret können Sie 20 % der geleisteten Ausgaben geltend machen. Die maximale Summe der steuerlichen Absetzbarkeit ist bei 510 Euro pro Jahr erreicht.
Wenn Sie eine Putzfrau auf legalem Wege für 150 Euro im Monat anstellen, zahlen Sie im Jahr 1.800 Euro. Zusätzlich entstehen Ihnen Kosten für die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale in Höhe von knapp 300 Euro. Insgesamt kommen Sie somit auf eine Summe von 2.100 Euro.
Demgegenüber können Sie 20 % der Kosten, die Sie gezahlt haben, also maximal 420 Euro steuerlich geltend machen. Wenn Sie 420 Euro bei Ihrer Steuererklärung absetzen können und lediglich 300 Euro zusätzlich für die Anmeldung zahlen, ergeben sich für Sie verschwindend geringe Mehrkosten.
4. Die Kosten einer Haushaltshilfe
Wenn Sie sich für die Haushaltsreinigung eine Reinigungskraft suchen, müssen Sie sich an den gesetzlichen Mindestlohn halten. Seit dem 01.01.2018 liegt der Mindestlohn bei 8,84 Euro brutto. In städtischen Gebieten müssen Sie meist etwas mehr für den Putzdienst zahlen als in ländlichen Regionen.
Insgesamt bewegt sich der Stundenlohn in einem Bereich zwischen der gesetzlichen Untergrenze von 8,84 Euro und 15,00 Euro. Während Sie auf dem Land mit 9 bis 12 Euro pro Stunde rechnen können, sollten Sie in der Stadt zwischen 12 und 15 Euro einkalkulieren.
Zudem hängt der Lohn in Ballungsräumen stark von dem Angebot der Konkurrenz ab.
Wenn Sie den Service eines professionellen Reinigungsunternehmens in Anspruch nehmen, müssen Sie hingegen etwas tiefer in die Tasche greifen. In der Regel werden die Mitarbeiter des Unternehmens nicht besser bezahlt, da die Firmen selbst auch bezahlt werden wollen. Sie ersparen es sich allerdings, sich mit Formalien zu beschäftigen.
Die Stundenpreise beginnen meist bei 16 Euro aufwärts.
Neben den reinen Lohnkosten pro Stunde kommt häufig eine Pauschale für die Anfahrt hinzu. Wenn eine Putzfrau lediglich für ein oder zwei Stunden zu Ihnen kommen soll, so soll die zusätzliche Zeit mit abgegolten werden. Üblich ist ein Betrag von zwei bis drei Euro.
Damit es Ihrer Wohnung wieder blitzt und blinkt, werden Reinigungsmittel benötigt. In Absprache mit der Putzfee können Sie ihr diese selbst zur Verfügung stellen oder die von ihr mitgebrachten Putzmittel bezahlen. Im Zweifel ist es sinnvoller und für Sie günstiger, wenn Sie selbst entsprechende Reiniger besorgen. So können Sie sicherstellen, dass die passenden Reinigungsmittel für empfindliche Flächen verwendet werden.
Achtung: Wenn Sie die Kosten für eine Putzhilfe steuerlich geltend machen möchten, müssen Sie eine Überweisung vornehmen. Eine Barauszahlung wird von den Finanzämter in der Regel nicht akzeptiert.
5. Aufgabenverteilung – klare Vereinbarungen treffen
Sofern Sie planen, eine Putzfrau einzustellen, sollten Sie den Umfang der Tätigkeiten in etwa abschätzen. Benötigen Sie bei wenigen Aufgaben Hilfe, so fallen Anfahrt und Vorbereitung etwas höher ins Gewicht. Bei mehreren Stunden Arbeit relativieren sich die vorbereitenden Maßnahmen schnell wieder.
Im Prinzip ist es Ihnen freigestellt, für welche Aufgaben Sie eine Putzfrau oder eine Haushälterin engagieren. Bei der Anmeldung ist nur von Interesse, dass es sich um haushaltsnahe Leistungen handelt.
Beachten Sie allerdings, dass nicht jede Raumpflegerin bereit ist, alle von Ihnen gewünschten Aufgaben zu übernehmen.
Um eventuellen Schwierigkeiten von Beginn an vorzubeugen, stellen Sie eine möglichst umfassende Liste mit Aufgaben auf, die Sie gerne an Ihre Haushaltshilfe abgeben möchten. Folgende Punkte sind üblich:
- Fußböden saugen und wischen
- das Treppenhaus wischen
- Fenster putzen
- Badezimmer (Duschwanne, Waschbecken und Toilette reinigen)
- Mülleimer ausleeren, mit neuen Tüten ausstatten
- Staub auf und in den Schränken wischen
- Teppiche ausklopfen
- die Couch absaugen, Kissen aufschütteln
Da längst nicht jeder Mensch die gleichen Präferenzen hegt, sollten Sie sich vorab überlegen, welche Bereiche Ihnen besonders wichtig sind. Vielleicht sind Ihnen auch bestimmte Zimmer Ihrer eigenen vier Wände heilig, sodass diese nicht betreten werden sollen.
6. Checkliste für die Reinigung
Falls Sie noch nicht genau wissen, für welche Bereiche Sie Hilfe benötigen, finden Sie im Folgenden eine kurze Übersicht über typische Aufgaben, die im Haushalt anfallen. Je nachdem, wie eingespannt Sie privat oder beruflich sind und wie viel Geld Sie bereit sind, aufzuwenden, können die Wünsche sehr unterschiedlich aussehen.
Den größten Nutzen erreichen Sie, wenn Sie Ihnen lästige Aufgaben auswählen und eine Putzfrau nicht nur pauschal für alle Bereiche anstellen.
Haushaltsaufgaben, die Sie abgeben können:
Zimmer | Aufgabe |
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Wohnzimmer |
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Küche |
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Schlafzimmer |
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Badezimmer |
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Büro oder Kinderzimmer |
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Allgemeine Arbeiten |
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Neben den klassischen Putz- und Aufräumarbeiten können Sie selbstverständlich eine Vereinbarung für weitere Tätigkeiten im Haushalt treffen. Eine Haushälterin kümmert sich beispielsweise zusätzlich um die Beaufsichtigung Ihrer Kinder, das Kochen oder aber das Wäsche waschen und bügeln.
Die Dauer der einzelnen Aufgaben ist dabei nur schwer einzuschätzen. Dies hängt maßgeblich von der Intensität, der Menge an Aufgaben sowie der individuellen Arbeitsgeschwindigkeit ab. Sofern die einzelnen Bereiche Ihrer Wohnung frei zugänglich sind, ohne dass die Putzfrau erst aufräumen muss, wird Zeit eingespart.
7. Eine geeignete Putzfrau finden
Um eine Putzfrau zu finden gibt es verschiedene Methoden. Zum einen können Sie es auf dem klassischen Weg versuchen. Sprechen Sie mit Freunden und Bekannten in der Nähe. Vielleicht hat einer Ihrer Freunde bereits gute Erfahrungen mit einer Putzfrau gemacht und kann Ihnen diese weiterempfehlen.
Diese Art der Suche eignet sich besonders in ländlichen Regionen, in denen vieles über Mundpropaganda geregelt wird.
Sind Sie auf der Suche nach einem Reinigungsunternehmen, finden Sie dies relativ einfach über eine Internetrecherche. Bei fest angestellten Arbeitnehmern haben Sie den Vorteil, dass Sie im Falle einer Krankheit auf eine Ersatzkraft zählen können. Die Kosten liegen allerdings deutlich über den Preisen, die Einzelpersonen verlangen.
Wenn Sie selbst aktiv werden möchten, können Sie eine eigene Anzeige erstellen. Dies ist im Rahmen von verschiedenen Portalen, wie Ebay Kleinanzeigen oder auch der Haushaltsjobbörse möglich. In beiden Fällen müssen Sie sich selbst in einem kurzen Anmeldeprozess registrieren, um den kostenlosen Service in Anspruch nehmen zu können.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, auch eine Annonce in der Zeitung zu schalten, sodass sich beliebig viele Interessenten direkt mit Ihnen in Verbindung setzen können.
Alternativ können Sie auf Portalen, wie Helpling, oder Book a Tiger, Betreut.de oder Haushelden nach passenden Reinigungskräften Ausschau halten. Leider haben die wenigsten der Portale einen guten Ruf. Sie stehen vor allem deshalb in der Kritik, da Sie als Verbraucher das Portal bezahlen und nur wenig Arbeitslohn bei den Angestellten oder freien Mitarbeitern der Firmen hängen bleibt. Die Kosten liegen oberhalb dessen, was Sie an eine Einzelperson zahlen müssen, jedoch meist unterhalb den Gebühren eines professionellen Reinigungsunternehmens.
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihrer Putzhilfe vertrauen können. Nur, wenn Sie ein gutes Gefühl haben, kann die Arbeitsbeziehung zwischen Ihnen auf Dauer funktionieren.